SVHC & SCIP
SVHC & SCIP erklärt – Grundlagen für Hersteller, Marken und Onlinehändler
Die EU macht Ernst mit Transparenz und Sicherheit bei Chemikalien: Mit der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) wurde die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC – Substances of Very High Concern)eingeführt. Ergänzend dazu müssen Unternehmen seit 2021 Informationen zu Produkten mit solchen Stoffen in die SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) melden.
Für Hersteller, Importeure und Händler im E-Commerce ist das ein komplexes Thema – aber auch eine Chance, Vertrauen und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Was sind SVHC?
SVHC (Substances of Very High Concern) sind Chemikalien, die besonders kritisch für Mensch und Umwelt sind, weil sie z. B.:
- krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR) sind,
- persistent und bioakkumulierbar sind (PBT/vPvB),
- oder vergleichbare schädliche Eigenschaften haben (z. B. endokrine Disruptoren).
Die SVHC-Kandidatenliste wird von der ECHA halbjährlich erweitert. Stand heute umfasst sie über 240 Stoffe – und wächst stetig weiter.
Was bedeutet die 0,1 %-Regel?
Enthält ein Erzeugnis mehr als 0,1 Gewichtsprozent eines SVHC, gelten Informationspflichten:
- Gegenüber Kunden: Auf Nachfrage müssen Informationen innerhalb von 45 Tagen bereitgestellt werden.
- Gegenüber Geschäftspartnern: Lieferanten müssen ihre Kunden proaktiv informieren.
- Gegenüber Behörden & Entsorgungsunternehmen: Über die SCIP-Meldung.
Was ist die SCIP-Datenbank?
SCIP steht für Substances of Concern In articles, as such or in complex objects (Products). Sie ist eine Meldepflicht-Datenbank der EU, betrieben von der ECHA.
Ziele der SCIP-Datenbank:
- Transparenz über gefährliche Stoffe in Produkten schaffen
- Sichere Entsorgung und Recycling erleichtern
- Kreislaufwirtschaft in Europa fördern
Unternehmen müssen melden:
- Informationen zum Produkt (Name, Kategorie, Identifikatoren)
- Enthaltene SVHC (Stoff, Konzentration, Standort im Produkt)
- Weitere Angaben für Entsorgungs- und Recyclingbetriebe
Wer ist betroffen?
Die Pflicht gilt für alle Unternehmen, die Produkte in der EU in Verkehr bringen – also:
- Hersteller
- Importeure
- Händler (auch im E-Commerce!)
- Lieferanten von komplexen Objekten (z. B. Elektrogeräte, Möbel, Textilien)
Typische Herausforderungen in der Praxis
- Lieferkette: Händler sind auf die Daten von Herstellern angewiesen, die oft unvollständig oder schwer zugänglich sind.
- Mengen & Vielfalt: Bei großen Sortimenten wird die Datenaufbereitung extrem aufwendig.
- Ständige Updates: Neue SVHC auf der Kandidatenliste bedeuten laufende Nacharbeit.
- Plattformrisiken: Marktplätze wie Amazon und eBay sperren Produkte ohne vollständige Compliance-Daten.
Tipps für die Umsetzung
- Datenflüsse zentralisieren – Sammle Produkt- und Stoffdaten in einem System, statt mit verstreuten Excel-Tabellen zu arbeiten.
- Lieferanten einbinden – Verlange SVHC-Daten systematisch ein.
- Regeländerungen verfolgen – Die SVHC-Liste wird zweimal pro Jahr erweitert.
- Automatisierung nutzen – Systeme wie noknots helfen, SCIP-Meldungen und SVHC-Daten automatisiert zu prüfen, zu verwalten und zu melden.
Fazit: SVHC & SCIP als Compliance-Standard im E-Commerce
Die SVHC- und SCIP-Pflichten sind kein kurzfristiger Trend, sondern ein dauerhafter Bestandteil der EU-Chemikalienpolitik. Unternehmen, die frühzeitig auf ein sauberes, automatisiertes System setzen, sind nicht nur rechtssicher – sie gewinnen auch Vertrauen bei Kund:innen, Marktplätzen und Behörden.
