RoHS-Richtlinie 2011/65/EU
RoHS-Richtlinie 2011/65/EU – Pflichten, Ausnahmen und Compliance im Detail
Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU (bekannt als RoHS 2) ist eine der zentralen europäischen Vorschriften im Bereich Produktsicherheit und Umweltschutz. Sie beschränkt den Einsatz von zehn gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) und ist unmittelbar mit der CE-Kennzeichnung verknüpft.
Mit der Erweiterung RoHS 3 (2015/863/EU) wurde die Liste um vier Phthalate ergänzt. Seitdem gilt: Ohne RoHS-Konformität ist ein Marktzugang in der EU ausgeschlossen.
Rechtliche Grundlage
- Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) – Hauptregelwerk, ersetzt die ursprüngliche RoHS (2002/95/EG).
- Delegierte Richtlinie (EU) 2015/863 – ergänzt die Stoffliste um vier Phthalate.
- Verknüpfung mit CE-Kennzeichnung – RoHS ist eine „CE-Richtlinie“. Nur konforme Produkte dürfen das CE-Zeichen tragen.
- Überwachung durch Marktaufsicht – nationale Behörden prüfen aktiv und können Produkte sperren oder zurückrufen.
Beschränkte Stoffe und Grenzwerte
Die RoHS-Richtlinie beschränkt derzeit zehn Substanzen. Maximale Konzentrationswerte:
- Blei (Pb) – 0,1 %
- Quecksilber (Hg) – 0,1 %
- Cadmium (Cd) – 0,01 %
- Sechswertiges Chrom (Cr VI) – 0,1 %
- Polybromierte Biphenyle (PBB) – 0,1 %
- Polybromierte Diphenylether (PBDE) – 0,1 %
- Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) – 0,1 %
- Butylbenzylphthalat (BBP) – 0,1 %
- Dibutylphthalat (DBP) – 0,1 %
- Diisobutylphthalat (DIBP) – 0,1 %
👉 Diese Werte gelten für jede homogene Materialkomponente eines Produkts – nicht nur für das Gesamtgewicht.
Geltungsbereich
Die Richtlinie umfasst nahezu alle Elektro- und Elektronikgeräte (EEE), unterteilt in 11 Kategorien, darunter:
- Haushaltsgroßgeräte
- Haushaltskleingeräte
- IT- und Telekommunikationsgeräte
- Unterhaltungselektronik
- Beleuchtung
- Elektrische Werkzeuge
- Spielzeug, Freizeit- und Sportgeräte
- Medizinprodukte
- Überwachungs- und Kontrollinstrumente
- Automatische Ausgabegeräte
- Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte
Ausnahmen
Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. für:
- bestimmte militärische Geräte
- große stationäre Maschinen
- große ortsfeste Anlagen
- bestimmte Ersatzteile für Altgeräte
- Medizinprodukte in Übergangsfristen
Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler
- Hersteller
- Erstellung einer technischen Dokumentation
- Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung (DoC)
- Anbringung der CE-Kennzeichnung
- Sicherstellung fortlaufender Konformität bei Produktänderungen
- Importeure
- Nur Produkte einführen, die RoHS-konform sind
- Prüfung, ob CE-Kennzeichnung und DoC vorliegen
- Dokumentation für Marktaufsicht bereithalten
- Händler
- Nur Produkte in Verkehr bringen, die konform gekennzeichnet sind
- Mitwirkung bei Rückrufen und Behördenanfragen
- Pflicht zur Kooperation mit Marktüberwachungsbehörden
Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen die RoHS-Richtlinie haben ernste Folgen:
- Verkaufsverbote in der EU
- Produktrückrufe auf Kosten des Unternehmens
- Bußgelder und Abmahnungen
- Plattform-Sperren bei Online-Marktplätzen
Herausforderungen in der Praxis
- Komplexität der Lieferketten: Viele Bauteile stammen von Drittherstellern, oft ohne vollständige Stoffdaten.
- Datenmanagement: Stoffnachweise und Zertifikate müssen über Jahre aufbewahrt werden.
- Regeländerungen: Die Liste beschränkter Stoffe kann jederzeit erweitert werden.
- Marktplatzanforderungen: Plattformen wie Amazon verlangen Konformitätsdokumente vor der Listung.
Tipps für Compliance-Verantwortliche
- Lieferanten verpflichten: DoCs und Prüfberichte aktiv einfordern.
- Zentrale Datenverwaltung: Alle Nachweise an einem Ort statt in verstreuten Excel-Listen.
- Regelmäßige Updates: Neue Stoffe und Änderungen im Blick behalten.
Hier findest du die aktuelle Fassung.
