REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – Was Onlinehändler wissen müssen
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist eines der zentralen Regelwerke des europäischen Chemikalienrechts. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals – also Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Ziel ist es, Mensch und Umwelt vor Risiken durch Chemikalien zu schützen und gleichzeitig den freien Warenverkehr im Binnenmarkt zu sichern.
Für Hersteller, Importeure und Händler bedeutet das: REACH ist kein Spezialthema für die Chemieindustrie, sondern betrifft nahezu alle Branchen – auch E-Commerce und Konsumgüterhandel.
Warum wurde REACH eingeführt?
Chemikalien stecken in fast allen Produkten: Kleidung, Elektronik, Spielzeug, Möbel, Kosmetik und Verpackungen. Manche Substanzen sind gesundheitsschädlich, krebserregend oder umweltschädlich. REACH verpflichtet Unternehmen deshalb, diese Stoffe transparent zu machen und gegebenenfalls zu ersetzen.
Ziele der Verordnung:
- Sicherheit für Verbraucher:innen durch strengere Prüfungen und Stoffverbote
- Verantwortung bei Unternehmen statt Behördenlast – wer Chemikalien in Verkehr bringt, muss die Risiken kennen und dokumentieren
- Einheitliche Standards in der gesamten EU
Welche Produkte sind betroffen?
REACH betrifft nicht nur klassische Chemikalien oder Gemische, sondern auch Erzeugnisse (Produkte), die Stoffe enthalten. Damit sind viele Kategorien im Onlinehandel betroffen, z. B.:
- Elektronik & Elektrogeräte (z. B. Weichmacher in Kabeln)
- Möbel & Haushaltswaren (z. B. Flammschutzmittel in Polstern)
- Textilien & Schuhe (z. B. Farbstoffe, PFCs)
- Spielzeug & Babyartikel
- Schmuck & Accessoires (z. B. Nickel, Blei)
Zentrale Pflichten für Händler und Marken
1. Registrierung & SVHC-Liste
Besonders im Fokus stehen besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC – Substances of Very High Concern). Wenn ein Produkt mehr als 0,1 Gewichtsprozent eines SVHC enthält, greift die Informationspflicht gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.
2. SCIP-Meldung
Seit 2021 müssen Produkte mit SVHC zusätzlich in der SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gemeldet werden. Diese Daten sind für Behörden und Entsorgungsunternehmen zugänglich, um eine bessere Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen.
3. Informationspflichten im Onlinehandel
Onlinehändler müssen sicherstellen, dass Pflichtinformationen für betroffene Produkte leicht zugänglich sind. Dazu gehört auch, dass Kunden auf Anfrage innerhalb von 45 Tagen Auskunft erhalten, ob ein Produkt SVHC enthält.
4. Beschränkungen & Verbote
Bestimmte Chemikalien dürfen in der EU gar nicht mehr oder nur in sehr begrenzten Mengen verwendet werden – z. B. bestimmte Weichmacher (Phthalate), Flammschutzmittel oder Azofarbstoffe.
Typische Herausforderungen im E-Commerce
- Datenbeschaffung: Händler sind auf ihre Lieferanten angewiesen, um Informationen zu Inhaltsstoffen zu erhalten.
- SCIP-Meldungen: Der administrative Aufwand ist hoch, besonders bei breiten Sortimenten.
- Plattformrisiken: Marktplätze wie Amazon oder Otto fordern von Händlern zunehmend Nachweise zu REACH und sperren Listungen ohne gültige Daten.
Tipps für die Praxis
- Frühzeitig Lieferanten einbinden: Nur wer Daten zu Inhaltsstoffen hat, kann REACH erfüllen.
- Digitale Datenverwaltung nutzen: Statt Excel lohnt sich eine Plattform, die Stoffdaten automatisiert validiert und aktualisiert.
- Automatisierte Meldungen: Systeme wie noknots helfen, SCIP-Pflichten effizient zu erfüllen.
- Monitoring aktivieren: Da die SVHC-Liste halbjährlich erweitert wird, sollten Händler Änderungen automatisch verfolgen.
Fazit: REACH als Daueraufgabe – und Chance
REACH ist nicht nur eine regulatorische Pflicht, sondern kann zu einem Vertrauensfaktor im Onlinehandel werden. Marken, die transparent mit Inhaltsstoffen umgehen, stärken ihr Image bei Verbraucher:innen und sichern sich den Marktzugang langfristig.
