Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009
Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 – Was Onlinehändler jetzt wissen müssen
Die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist seit Juli 2013 in Kraft und bildet den zentralen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Kosmetikprodukten in der EU. Ziel ist es, die Sicherheit von Verbraucher:innen zu gewährleisten und einheitliche Standards im europäischen Binnenmarkt zu schaffen. Für Hersteller, Importeure und Onlinehändler bedeutet das: Es gelten klare Pflichten rund um Sicherheit, Kennzeichnung, Inhaltsstoffe und Datenmanagement.
Warum wurde die Kosmetikverordnung eingeführt?
Kosmetische Mittel – von Shampoo über Lippenstift bis hin zu Sonnenschutz – kommen täglich direkt mit Haut, Haaren oder Schleimhäuten in Kontakt. Schon kleinste Fehler bei Inhaltsstoffen oder Kennzeichnung können gesundheitliche Risiken bergen. Die Verordnung 1223/2009 sorgt deshalb für:
- Hohe Verbrauchersicherheit durch Sicherheitsbewertungen und Verwendungsbeschränkungen bestimmter Stoffe.
- Transparenz durch einheitliche Kennzeichnungspflichten.
- Rückverfolgbarkeit durch zentrale Datenmeldungen im Cosmetic Products Notification Portal (CPNP).
Welche Produkte sind betroffen?
Alle Produkte, die „ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers in Berührung zu kommen“ – darunter:
- Hautpflege (Cremes, Lotionen, Öle)
- Haarpflege (Shampoos, Conditioner, Färbemittel)
- Make-up (Lippenstifte, Mascara, Foundation)
- Parfüms und Deodorants
- Sonnenschutzmittel
- Zahnpasta und Mundpflegeprodukte
Zentrale Pflichten für E-Commerce und Marken
Für Händler:innen und Marken ergeben sich aus der Verordnung eine Reihe von Anforderungen, die auch im Onlinehandel besonders relevant sind:
1. Verantwortliche Person (Responsible Person)
Jedes Kosmetikprodukt muss eine in der EU ansässige „verantwortliche Person“ benennen. Diese haftet für die Einhaltung aller Anforderungen und muss Behörden jederzeit Rede und Antwort stehen können.
2. CPNP-Meldung prüfen
Bevor ein Produkt in der EU verkauft wird, muss es im Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) gemeldet werden. Diese Datenbank ist für Behörden und Giftzentralen zugänglich.
3. Kennzeichnung & Online-Listing
Die Pflichtangaben müssen nicht nur auf der Verpackung, sondern auch online klar erkennbar sein:
- Name und Anschrift der verantwortlichen Person
- Inhalt (Gewichts- oder Volumenangabe)
- Mindesthaltbarkeitsdatum oder Symbol für „12M“ (nach Öffnung haltbar)
- Sicherheits- und Warnhinweise
- Liste der Inhaltsstoffe (INCI)
4. Stoffverbote & Einschränkungen
Die Verordnung enthält Anhänge mit verbotenen und beschränkt zugelassenen Stoffen (z. B. bestimmte Konservierungsstoffe, Farbstoffe, Nanomaterialien). Diese Listen werden regelmäßig aktualisiert – ein Risiko für Shops, die ihre Daten nicht laufend prüfen.
Typische Herausforderungen im Onlinehandel
- Datenpflege: Viele Händler haben Produktinfos nur unvollständig oder uneinheitlich in ihren Systemen.
- Updates: Änderungen bei Inhaltsstofflisten oder Stoffverboten müssen zeitnah eingepflegt werden.
- Plattform-Sperren: Marktplätze wie Amazon oder Zalando sperren Listungen, wenn Pflichtangaben fehlen oder fehlerhaft sind.
Tipps für eine saubere Compliance
- Zentrale Datenhaltung: Pflege alle Produktinformationen in einem System statt in verstreuten Excel-Listen.
- Frühwarnsysteme: Verfolge Änderungen in EU-Verordnungen (z. B. bei Nanomaterialien) automatisiert.
- Doppelte Sichtbarkeit: Sorge dafür, dass Pflichtkennzeichnungen sowohl auf der Verpackung als auch im Online-Shop eindeutig erscheinen.
Fazit: Compliance als Wettbewerbsvorteil
Die Kosmetikverordnung ist kein „notwendiges Übel“, sondern ein Hebel für Vertrauen und Professionalität. Wer Transparenz und Sicherheit in den Vordergrund stellt, überzeugt Kund:innen, Marktplätze und Behörden gleichermaßen – und vermeidet Abmahnungen, Bußgelder oder Sperren.
Hier findest du die aktuelle Fassung.
