GPSR Verordnung (EU) 2023/988

Die neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit (GPSR) gilt ab Dezember 2024 – und betrifft alle, die Produkte online verkaufen.
June 18, 2025
EU-Verordnungen

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, VO (EU) 2023/988): Was Händler:innen wissen müssen

1. Was steckt hinter der Verordnung und warum wurde sie eingeführt?
  • Direkt anwendbar seit 13. Dezember 2024: Die neue Verordnung ersetzt die alte Richtlinie von 2001 und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Wer also seitdem Produkte in der EU anbietet, muss sie kennen und umsetzen.
  • Sicherheitsnetz für alle Verbraucherprodukte: Sie deckt sämtliche Waren ab, für die es keine spezielleren EU-Vorgaben gibt – von Gebrauchtwaren über Repariertes bis hin zu Online-Angeboten – und soll Verbraucher:innen wirksam schützen.
  • Antwort auf moderne Herausforderungen: Die Verordnung reagiert auf digitale Vertriebswege, neue Technologien, globalisierte Lieferketten und Online-Marktplätze – indem sie entsprechende Sicherheitslücken schließt.
2. Welche Produktkategorien sind betroffen?
  • Breites Spektrum an Konsumgütern, solange sie nicht von sektorspezifischen Regeln erfasst sind:
    • Bekleidung, Elektronik, Möbel, Spielzeug und Kinderprodukte, Heimwerker‑ und Gartenbedarf, Haushalt, Schmuck, Körperpflegeprodukte, Haustierartikel, Sport‑ und Outdoor‑Ausrüstung.
  • Ausnahmen: Keine Anwendung findet die GPSR beispielsweise auf Arzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel, lebende Pflanzen oder Tiere, bestimmte Transportmittel, Luftfahrzeuge, Pflanzenschutzmittel oder Antiquitäten.
3. Welche Pflichten ergeben sich daraus für E-Commerce‑Akteure?
  • Interne Risikoanalyse & Technische Dokumentation:
    • Hersteller (oder Importeure, Händler, Fulfillment-Anbieter, autorisierte Vertretungen) müssen nachweislich eine Risikoanalyse durchführen und alle relevanten technischen Unterlagen bereitstellen – z. B. EU-Konformitätserklärung, Risikoabschätzung, Anwendungen harmonisierter Standards.
    • Diese Dokumente müssen über Jahre verfügbar sein.
  • Kennzeichnungs‑ und Informationspflichten:
    • Hersteller müssen auf Produkt, Verpackung oder Begleitdokumenten eindeutige Produkt‑ und Herstellerkennzeichnung sowie Gebrauchshinweise in der Sprache der jeweiligen Mitgliedstaaten anbringen.
    • Onlinehändler:innen müssen zusätzlich im digitalen Angebot Hersteller/Vertreter, Produkt-ID, Warnhinweise und Produktbilder sichtbar angeben.
  • Registrierung & Meldepflichten beim Safety-Gate‑Portal:
    • Betreiber von Online-Marktplätzen müssen sich im Safety Gate registrieren, einen Kontaktpunkt benennen und bei Gefährdungen schnell reagieren (z. B. Produkt entfernen, Rückmeldungen verfolgen).
  • Verantwortlichkeiten in der Lieferkette:
    • Nicht-EU-Hersteller:innen müssen einen EU-Verantwortlichen (Responsible Person) benennen – etwa Importeur, Distributor oder autorisierter Vertreter. Fehlt dieser, übernimmt der Importeur oder Händler rechtliche Pflichten und möglichen Ärger bei Verstößen.
  • Marktüberwachung & Sanktionen:
    • Behörden erhalten verschärfte Kontroll- und Informationsrechte, insbesondere über das Safety Gate. Meldungen zu ernsten Risiken müssen umgehend erfolgen.
    • Bei Pflichtverstößen drohen Rückrufe, Verkaufsverbote und empfindliche Strafen.
4. Tipps für eine verlässliche Datenorganisation und Compliance‑Umsetzung
  1. Audit Deiner Produktkette: Wer ist im Netzwerk als Hersteller, Importeur, Händler oder Fulfillment aktiv? Wer ist Responsible Person?
  2. Dokumentation digital & strukturiert: Technische Dateien jederzeit abrufbar, Risikoanalysen und EU-Konformitätserklärungen immer sichtbar.
  3. Vorlagen nutzen: Standardisierte Templates in Deinem PIM oder ERP zur Risikoanalyse und Konformitätserklärung.
  4. Mehrsprachige Produktinformationen: Automatisierte Übersetzungen, korrigiert durch Fachleute – Pflicht für alle Verkaufsländer.
  5. Frühzeitige Registrierung & Monitoring im Safety Gate: Verantwortliche Person benennen
  6. Schulung & Verantwortlichkeiten: Interne Awareness schaffen – wer dokumentiert, wer reagiert im Fall eines Incidents?
  7. Regelmäßiger Check-up: Updates der GPSR beobachten (z. B. neue Standards, Änderungen ab 2026).

Hier findest du die aktuelle Fassung.

Christian Pittner, Gründer und Geschäftsführer von noknots, auf dem Bannerbild zur persönlichen Buchung – Experte für E-Commerce, Produktdatenmanagement und KI-basierte Compliance-Lösungen.
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