GHS-Piktogramme – Grundlagen für Händler und Hersteller
GHS-Piktogramme – Bedeutung und Pflichten für Hersteller und Händler
Die roten Rauten mit Symbolen, die auf Verpackungen von Chemikalien oder Alltagsprodukten zu finden sind, kennt fast jeder: die GHS-Piktogramme. Sie sind Teil des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) und international verbindlich geregelt.
Für Hersteller, Importeure und Händler – auch im E-Commerce – ist es Pflicht, Produkte mit gefährlichen Inhaltsstoffen korrekt mit GHS-Piktogrammen zu kennzeichnen.
Was sind GHS-Piktogramme?
Die GHS-Piktogramme sind standardisierte Gefahrensymbole, die weltweit einheitlich auf chemische Gefahren hinweisen. Sie bestehen aus einem schwarzen Symbol auf weißem Hintergrund mit rotem Rahmen in Rautenform.
Die Kennzeichnungspflicht gilt u. a. für:
- Chemikalien und Gemische
- Reinigungs- und Pflegemittel
- Farben und Lacke
- Batterien
- Kosmetische Produkte (sofern chemische Gefahren bestehen)
Übersicht der GHS-Piktogramme
Es gibt neun verschiedene Symbole mit klar definierten Bedeutungen:
- Explosiv (GHS01) – Explosionsgefahr
- Entzündlich (GHS02) – Feuergefahr
- Oxidierend (GHS03) – Brandfördernd
- Gas unter Druck (GHS04) – Gasflaschen, Druckgefahr
- Ätzend (GHS05) – Verursacht Haut- und Augenschäden, korrosiv für Metalle
- Akute Toxizität (GHS06) – Giftig, kann zum Tod führen
- Gesundheitsgefahr (GHS07) – Reizung, Sensibilisierung, Schädigung bei Aufnahme
- Schwerwiegende Gesundheitsgefahr (GHS08) – CMR-Eigenschaften, Organschäden, Krebsrisiko
- Umweltgefährlich (GHS09) – Schädlich für Wasserorganismen, Umweltgefahren

Warum sind GHS-Piktogramme wichtig?
- Verbraucherschutz: Kunden müssen auf einen Blick die Gefahren erkennen können.
- Rechtssicherheit: Produkte ohne korrekte Piktogramme dürfen nicht verkauft werden.
- Internationale Einheitlichkeit: Das GHS sorgt dafür, dass Symbole weltweit verstanden werden.
Pflichten für Hersteller und Händler
Wer Produkte mit gefährlichen Stoffen in Verkehr bringt, muss sicherstellen:
- Richtige Einstufung: Chemikalien und Gemische nach CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) bewerten.
- Korrekte Kennzeichnung: Piktogramme, Signalwörter, H- und P-Sätze müssen auf Etiketten vorhanden sein.
- Dokumentation: Sicherheitsdatenblätter (SDS) müssen bereitgestellt und aktuell gehalten werden.
- Onlinehandel: Auch in Produktlisten und Online-Shops müssen Gefahrenhinweise sichtbar sein.
Typische Herausforderungen
- Komplexe Stoffdaten: Viele Unternehmen haben unvollständige Angaben von Lieferanten.
- Fehlerhafte Kennzeichnung: Falsche oder fehlende Piktogramme führen zu Abmahnungen oder Verkaufsstopps.
- Breite Sortimente: Bei hunderten Artikeln im E-Commerce wird die Pflege unübersichtlich.
Tipps für die Praxis
- Stoffdaten aktuell halten: GHS-Klassifizierungen regelmäßig prüfen.
- Kennzeichnung digital verwalten: Alle Pflichtangaben zentral im Produktdatenmanagement organisieren.
- Lieferanten einbinden: Sicherheitsdatenblätter systematisch einfordern.
- Automatisierung nutzen: Mit noknots werden Produktdaten geprüft, fehlende GHS-Piktogramme erkannt und automatisch ergänzt – für volle Compliance bei Verpackung und Online-Listing.
